Scharnebeck

St. Marienkirche in Scharnebeck

St. Marienkirche zu Scharnebeck

Der Name des Klosters war laut Gründungsurkunde "Dominus Sanctae Mariae", Marienkloster. Die offizielle Gründung des Klosters im Jahre 1244 erfolgte nach der Erstgründung in Steinbeck an der heutigen Stelle in Scharnebeck im Landkreis Lüneburg. Herzog Otto das Kind war ein eifriger Förderer des Zisterzienserklosters und überließ der Zisterze zahlreiche Liegenschaftenaus seinem Besitz.
Der große Reichtum des Zisterzienserklosters wurde begründet durch Anteile am Salinenbesitz.

Die Gründe für ein Patrozinium zu Ehren der Hl. Jungfrau Maria mögen angesichts des herangewachsenen Kultes in Norddeutschland für das Kloster "Domus Sanctae Mariae" nahe liegend gewesen sein. Für Otto IV. hätten sie eine legitime Namensnennung bedeutet, stand er zu seiner Zeit unter dem zeitlichen Eindruck der Kreuzzüge und des Wirkens des Deutschen Ordens. Sein Interesse für den Marienkulthatte er bereits im Jahre 1229 mit der Förderung für den Bau des Marienklosters (Barfüßerkloster) innerhalb der Stadtmauern Lüneburgs hervorgehoben. Bei der Einweihung der (wohl neuen) Kirche des Klosters in Scharnebeck im Jahre 1376 durch Heinrich von Verden werden die acht Altäre genannt und den Gläubigen ein Ablass gewährt. Das Kloster fügte sich mit dem Ablass in die Pilgertradition der Zeit. Nicht nur zum Festtage der Hl. Maria am 26. August wird den herbeiströmenden Pilgern und Pilgerinnen die Vergebung ihrer Schuld gegen einen Obolus zugesprochen. Etwa vierzig Jahre zuvor konnten Gläubige die Vergebung ihrer Sünden im Kloster erfahren. In den nachfolgenden Jahrzehnten wie im Jahre 1360 wird der Ablass durch den Weihbischof Jacob von Verden gewährt zu Ehren der Heiligen und zur Einweihung der früheren Klosterkirche. Bereits 1334 spricht der Bischof von Lübeck den Ablass für Pilger aus.

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